In Zahnarztpraxen sind sehr viele verschiedene Medizinprodukte vorhanden, mit denen der Patient in Kontakt kommt. Deshalb ist es von größter Bedeutung, dass diese normkonform aufbereitet werden, um eine nosokomiale Infektion (eine im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung erworbene Infektion) zu vermeiden (§ 23 IfSG).
Um ein Medizinprodukt optimal aufbereiten zu können, sind das Einsatzgebiet, der Schwierigkeitsgrad der nachfolgenden Aufbereitung und die Herstellerangaben zu beachten. Dabei soll für jedes Medizinprodukt vor seiner Aufbereitung eine Risikobewertung schriftlich festgehalten werden.
Gemäß den Klassifizierungsregeln werden Medizinprodukte in vier Risikoklassen unterteilt: I, IIa, IIb und III (je nach Risiko bei der Anwendung). Darüber hinaus gibt es noch die Unterklassen Is (sterile Klasse I Produkte) und Im (Klasse I Produkte mit Messfunktion).
Der Begriff „Medizinprodukt“ ist ein Fachbegriff, der im Medizinproduktegesetz (§ 3 Abs. 1 MPG) definiert ist:
„Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke
a) der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
b) der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
c) der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder
d) der Empfängnisregelung
zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.“
Medizinprodukte sind Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung, die vom Hersteller für die Anwendung am Menschen bestimmt sind.
Extraorale Teile des Gesichtsbogens, Schieblehre
Semikritisch A: Sonde, Pinzette, Spiegel für allgemeine, nicht invasive Maßnahmen
Semikritisch B: rotierende oder oszillierende Instrumente für allgemeine präventive Behandlungen
Kritisch A: Instrumente oder Hilfsmittel für chirurgische, paradontologische oder endodontische (invasive) Maßnahmen
Kritisch B: rotierende oder oszillierende Instrumente für chirurgische, paradontologische oder endodontische Maßnahmen
Kritisch C: Knochengetragene Bohrschablonen in der Implantologie, die nicht im Dampfsterilisator aufbereitbar sind