Die Lagerung von aufbereiteten Medizinprodukten organisieren Sie so, dass eine Rekontamination ausgeschlossen werden kann. Folgendes ist daher besonders wichtig:
Außerdem sollten Sie in der Lage sein, zielgerichtet nach einem Produkt zu greifen. „Wühlkisten“ gefährden die Sterilität durch eine mögliche Verunreinigung oder Beschädigung der Verpackung.
Die maximal zulässige Lagerfrist legt der Zahnarzt/die Zahnärztin fest auf Basis einer Risikobewertung, die die Verpackung und Lagerung berücksichtigt. Eine rechtlich verbindliche Regelung gibt es hier aktuell nicht. Als Hinweis und Grundlage kann die bisherige Regelung herangezogen werden:
Empfohlene Lagerdauer für sterile Medizinprodukte (in Anlehnung an DIN 58953-8:2010) bei Sterilbarrieresystemen:
Lagerungssysteme mit Schubladen wie in der Praxis von Dr. Sabrina Kohnke sorgen dafür, dass Instrumente schnell griffbereit sind.