Die Beleuchtung ist eines der effektivsten Mittel, um eine angenehme Praxisatmosphäre zu erzeugen. Mit der richtigen Beleuchtung lässt sich das Gesamtbild einer Praxis stark beeinflussen - und das auch besonders energiesparend und effizient. Welche Vorgaben gibt es im Bezug auf die Beleuchtung und welche Beleuchtung empfiehlt sich für die einzelnen Bereiche einer Praxis?
Kurz gesagt: Die richtige Beleuchtung für jeden Bereich!
In den Behandlungszimmern muss es möglich sein die Patient*innen so gut auszuleuchten, dass kleinste Farbunterschiede an den Zähnen zu erkennen sind. Damit dies sichergestellt ist, gibt es Grenzwerte für die Lichtstärke und Lichtfarbe. Auch muss die Lichtquelle blendfrei sein und darf keine Schatten werfen.
Im Empfangs- und Wartebereich der Praxis sieht die richtige Beleuchtung wiederum ganz anders aus: Hier soll das Licht eine einladende und beruhigende Atmosphäre verstärken, damit die Patient*innen möglichst entspannt in die Behandlung gehen.
Damit die Behandler*innen auch kleinste Details und Farbunterschiede bei der Behandlung erkennen können, muss in Behandlungsräumen die Lichtstärke von 1500 Lux erreichbar sein. Für die Arbeit in der Mundhöhle sind laut Arbeitsstättenverordnung punktuell sogar 5000 Lux vorgesehen. Diese können durch zusätzliche Leuchten an der Behandlungseinheit oder ggf. eine OP-Leuchte erreicht werden.
Die Lichtfarbe in den Behandlungs- und Funktionsräumen muss bei 4000 Kelvin liegen. Zum Vergleich: Tageslicht liegt bei als kalt empfundenen 5600 bis 5800 Kelvin, eine Innenbeleuchtung, die Menschen als angenehm empfinden, liegt bei 3000 Kelvin. Diese Lichtfarbe würde die Wahrnehmung der Farbtöne in der Behandlung aber zu sehr verfälschen. Damit die Lichtquelle zudem blendfrei ist und keine Schatten wirft, werden Leuchtmittel mit sehr dicht gesetzten LEDs eingesetzt.
Indirektes Licht sorgt dafür, dass in der Praxis Dr. Kochel einzelne Elemente betont werden (Empfangstheke, Skulpturen, etc.).
Bild: Gandalf Hammerbach
Die Gestaltung des Eingangsbereichs und des Wartezimmers ist darauf ausgerichtet, dass die Patient*innen sich wohl fühlen. Ein kalter und klinischer Eindruck sollte hier unbedingt vermieden werden. Daher wird hier warmes Licht mit einer Lichtfarbe von 3000 Kelvin eingesetzt. Edel und modern und gleichzeitig angenehm für das Auge wirkt eine indirekte Beleuchtung, beispielweise als Lichtband entlang der Decke. Die Computerarbeitsplätze am Empfang können zusätzlich mit Arbeitsplatzleuchten ausgestattet werden, um eine Lichtstärke von 500 Lux sicherzustellen.
Für sämtliche Computerarbeitsplätze, also auch die am Empfang, im Ärztebüro oder im Backoffice einer Zahnarztpraxis sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung ausschlaggebend. Im Bezug auf die Beleuchtung sieht die Verordnung eine Lichtstärke von 500 Lux für Computerarbeitsplätze vor. Als angenehm wird am Arbeitsplatz ein Tageslichtanteil empfunden. Tageslicht kann durch Fenster oder Oberlichter einfallen, es sollte jedoch aufgrund der kühlen Lichtfarbe nie die einzige Lichtquelle am Empfang sein. Für den Sozialraum der Praxis ist ein Tageslichtanteil vorgeschrieben.
Die Beleuchtung gehört zu den effektivsten Mitteln, um eine angenehme Atmosphäre zu unterstützen. Als angenehm empfinden Menschen warmes Licht mit einer Lichtfarbe von etwa 3000 Kelvin sowie eine indirekte, nicht zu helle Beleuchtung.
Indirekte Beleuchtung kann nicht nur an der Decke untergebracht werden, sondern beispielsweise auch in Form von Lichtbändern am Tresen oder anderen Bauteilen, punktuellen „Leselampen“ oder Beleuchtung von Wandbildern.
Wie die Beleuchtung in einer Zahnarztpraxis im Einzelnen aussieht, hängt stark vom Gesamtbild der Praxis ab, denn eine gelungene Lichtgestaltung passt zu den Möbeln, Motiven und Farben, die in der Praxis verwendet werden.
Zähne im Zentrum in Münster
Bild: Gandalf Hammerbacher
Eine bestimmte Ausrichtung oder Spezialisierung der Praxis hat zunächst keinen Einfluss auf die Beleuchtung, sondern das Beleuchtungskonzept ist immer Teil der Praxisgestaltung in ihrer Gesamtheit. Ausschlaggebend ist hier das Corporate Design. Architekt*innen und Planer*innen unterstützen die Inhaber*innen bei der Auswahl passender Beleuchtung für ihre Praxis.
Hier sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt, denn Licht lässt sich in der Architektur sehr vielseitig einsetzen. Beispielsweise kann das Firmen-Logo beleuchtet oder hinterleuchtet werden. Licht kann ein Bild nicht nur gezielt anleuchten und in Szene setzen, sondern auch Teil eines Wandbildes sein.
Sofern sie zum Gesamtkonzept passen, können auch Leuchten verwendet werden, die eher untypisch für eine Praxis sind (z. B. im Industrie-Stil). Spezielle Prisma-Lampen (von der Firma Occhio) erzeugen interessante Muster auf der Wand.
Auf Monitorwänden, zusammengesetzt aus tausenden LEDs lassen sich beliebige, wechselnde Motive erzeugen.
Farbiges Licht lässt sich dekorativ, aber auch praktisch einsetzen, beispielsweise in Form von roten und grünen LED-Bändern, die im Sterilisationsraum den unreinen und den reinen Bereich markieren.
Eine markante Außenbeleuchtung (die ebenfalls das Logo enthalten kann) macht die Praxis schon von weitem unverwechselbar.
Das Wartezimmer der Zahnarztpraxis Dr. Karle in Friedrichshafen
Bild: Gandalf Hammerbacher
Eine Möglichkeit, bei der Beleuchtung in der Zahnarztpraxis auf Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu achten, ist die Nutzung von Präsenzmeldern zur Lichtsteuerung: Befindet sich in einem Behandlungszimmer niemand, so wird die Beleuchtungsstärke auf 20 Prozent heruntergefahren, ist eine Person anwesend, sind es 50 Prozent, ab zwei Personen 100 Prozent Beleuchtung. Die Behandlung kann losgehen!
Dieses System funktioniert über eine Ringleitung mit einer sogenannten Bus-Steuerung. Das heißt mehrere Lichtquellen in verschiedenen Räumen werden über eine einzige Leitung gesteuert und mit Strom versorgt. Dies spart im Vergleich zu herkömmlichen Leuchten meterweise Kupferkabel.
Hier ist wichtig zu wissen, dass Lichtplanung und Lichtgestaltung zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche sind und nicht immer von ein- und derselben Firma ausgeführt werden.
Lichtplaner*innen stellen Berechnungen an, um zu ermitteln, wie die optimale Beleuchtung für einen Raum unter Berücksichtigung seiner Nutzung aussieht und mit welchen Leuchtmitteln sie zu erreichen ist.
Die Lichtgestaltung wird meist von Innenarchitekt*innen übernommen, die aufgrund der Berechnungen Leuchten auswählen, die zum Einrichtungskonzept passen.